1885-1938
Hans Karl studierte Rechtswissenschaften in Prag und Nationalökonomie in Berlin. Schon während seiner Studienzeit beschäftigte er sich mit sozialen und politischen Fragen. Dies resultierte in einem von ihm ausgearbeiteten Kollektivvertrag, der auf der Herrschaft Dobritschan zur Anwendung kam und die soziale Situation der Landarbeiter wesentlich verbesserte. Nach einigen kleineren Ämtern in Prag, Wien und Braunau wurde er 1919 in die Staatskanzlei berufen, wo er im Verfassungsdienst arbeitete und mit Hans Kelsen an der neuen Österreichischen Verfassung arbeitete. Zusätzlich habilitierte er sich 1920 an der Hochschule für Bodenkultur und lehrte dort als Privatdozent, seit 1931 als ordentlicher Professor für Arbeits- und Verfassungsrecht.
Weltanschaulich blieb Hans Karl ein katholischer Monarchist. Schon kurz nach Ende des Ersten Weltkriegs initiierte er ein Gutachten, ob die Enteignung der Habsburger mit dem österreichischen Zivilrecht in Einklang stand. 1934 war er Mitglied einer Kommission, welche die Aufhebung der „Habsburgergesetze“ vorbereitete. Er engagierte sich in allen möglichen legitimistischen Vereinigungen wie dem Reichsbund der Österreicher und den katholisch-österreichischen Landmannschaften. Zur exilierten Kaiserfamilie hielt er laufend Kontakt, unterstützte Otto Habsburg bei dessen Jus-Studium und war Präsident einer Liga zur Seeligsprechung Kaiser Karls.
Beim „Anschluss“ 1938 stand er damit weit oben auf den Verhaftungslisten und wurde bereits am 18. März verhaftet. Dem dringenden Raten Otto Habsburgs, sich rechtzeitig ins Ausland abzusetzen, folgte Hans Karl nicht, weil er seine Familie nicht im Stich lassen wollte. Bis Juli war er in Gestapohaft, dann wurde er mit dem ersten österreichischen „Prominenten“-Transport nach Dachau überstellt. Von der SS schwer misshandelt kam er dort mit inneren Verletzungen an, wurde noch zu Schwerstarbeit gezwungen und erst am 31. Juli in die Krankenstation gebracht, wo er am nächsten Tag starb.